Einlagensicherung

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Bankeinlagen von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

Die Organisation der Einlagensicherung in Deutschland ist durch die historisch gewachsenen Bankenstrukturen geprägt. Wir haben eine charakteristische 3-Säulen-Gliederung in die jede Bank einzuordnen ist. Im Prinzip ist es ganz einfach: Eine Bank ist entweder eine Sparkasse, eine Genossenschaft oder eine Privatbank. Diese Gliederung spiegelt sich auch in den verschiedenen durch die einzelnen Bankengruppen getragenen Sicherungssysteme und Sicherungseinrichtungen wider.

Maßnahmen zur Einlagensicherung

Grundsätzlich werden Maßnahmen zur Einlagensicherung auf verschiedenen Ebenen getroffen werden. Diese sind

  • die Eigenkapitalvorschriften der jeweiligen Bank,
  • die gegenseitige Haftung innerhalb der Bankengruppe,
  • die gesetzliche Einlagensicherung (in DE: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) und
  • die freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds.

Eigenkapitalvorschriften

Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Hierzu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.

Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen, denn diese bieten kaum mehr Sicherheit als private Unternehmen. Dann greift die nächste Stufe der Einlagensicherung.

Haftung innerhalb der Bankengruppe

Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen rechtlich verbindliche oder freiwillige gegenseitige Haftungsregelungen bestehen. Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft im Rahmen einer so genannten Patronatserklärung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften.

Mehr zum Thema Bankenverbund.

Gesetzliche Einlagensicherung

Bezüglich der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es EG-Richtlinien welche Vorgaben machen für gesetzlichen Regelungen in der EU. In Deutschland sind diese durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Dort war lange Zeit geregelt, dass 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro geschützt sind.

Seit dem 01.07.2009 beträgt die gesetzliche Einlagensicherung 50.000 Euro je Anleger. Ab dem Jahr 2011 wird die Haftungsgrenze im Einklang mit der EU-Richtlinie auf 100.000 Euro angehoben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.edb-banken.de/

Freiwillige Einlagensicherung

Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken häufig weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Der Zusatz "freiwillig" macht es schon deutlich, die Banken können dies tun, müssen es aber nicht. Demnach gibt es auch Banken die diese zusätzliche Sicherheit nicht bieten.

Einlagensicherung Niederlande


Bund stellt Komplettschutz für private Spareinlagen

Die Bundesregierung hat angesichts der sich verschärfenden Bankenkrise eine Garantie für private Spareinlagen ausgesprochen, wenn auch nicht gesetzlich verankert. Diese "Staatsgarantie" gewährleistet, dass die Einlagen auf privaten Girokonten sowie alle Spargeld- und Termineinlagen zusätzlich gesichert sind.

Detailinformationen dazu finden Sie im Pdf der Bundesregierung: Entwurf Finanzmarktstabilisierungsgesetz


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