Einlagensicherung Niederlande

Niederländische Regelungen zur Einlagensicherung: Seit dem 7. Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2010 beträgt die Einlagensicherung in den Niederlanden pro Sparer 100.000 Euro. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder"-Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.

Nach dem 31. Dezember 2010 tritt in den Niederlanden – sofern bis zu diesem Datum nicht anders beschlossen – die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von Euro 100.000 zu gewährleisten.


Weitere Details zur niederländischen Einlagensicherung

Weitere Details zur niederländischen Einlagensicherung finden Sie auf der Webseite der „De Nederlandsche Bank“ unter www.dnb.nl.


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