Bankenverbände schaffen Sicherheit
Bei der Sparkassengruppe und bei den Genossenschaftsbanken besteht eine so genannte Institutssicherung. Das bedeutet, dass nicht nur die Einlagen, sondern der Bestand des gesamten Instituts geschützt ist. Darunter fallen auch Schuldverschreibungen, die bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen voll gesichert sind.
Die charakteristische 3-Säulen-Gliederung unterscheidet 3 Arten von Banken die sich jeweils zu verschiedenen Bankenverbänden zusammengeschlossen haben.
Bankenverbände
Links zu der Internetseite des jeweiligen Verbandes:
- Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
- Prüfungsverband deutscher Banken e.V.
Aktuelle Listen mit den Mitgliedsbanken der Bankenverbände finden Sie auf deren Internetseiten.
- Sparkassen: Dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe gehören alle 443 Sparkassen mit den 16.000 Geschäftsstellen an. Dieser Verbund sichert zu 100 % alle Einlagen der Kunden.
Kumulierte Bilanzsumme: 3.600 Milliarden Euro. - Volksbanken und Raiffeisenbanken: Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken dem alle 1.232 örtlichen Volks- und Raiffeisenbanken mit 13.600 Geschäftsstellen angehören sichert zu 100 % alle Einlagen der Kunden.
Kumulierte Bilanzsumme: 995 Milliarden Euro. - Privatbanken: Alle anderen Banken sind Privatbanken und die Einlagen sind nicht im Rahmen einer Institutssicherung wie bei 1. und 2. geschützt. Daher haben sich die meisten privaten Banken auf freiwilliger Basis zu dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V. zusammengeschlossen.
Prüfungsverband deutscher Banken e.V.
Dem Prüfungsverband deutscher Banken e.V. gehören etwa 200 Mitglieder an, die freiwillig am Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbe mitwirken. Weitere 50 Institute werden im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geprüft.
Einlagensicherungsfonds (ESF)
Der Einlagensicherungsfonds (ESF) ist die auf privatrechtlicher Basis bestehende Sicherungseinrichtung des privaten Bankgewerbe. Alle namhaften Banken gehören dem ESF an. Der Einlagensicherungsfonds schützt die Einlagen bei den angeschlossenen Instituten bis zur bankindividuellen Sicherungsgrenze. Diese Grenze beträgt für jeden einzelnen Einleger 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank.
Bei einem haftenden Eigenkapital einer Bank von z.B. 100 Millionen Euro ist also das Vermögen jedes einzelnen Kunden mit bis zu 30 Millionen Euro abgesichert, sofern der Fonds über die entsprechenden Mittel auch tatsächlich verfügt.
Bei Privaten Banken sollte man im Einzelfall prüfen ob die Bank dem ESF angehört und wie hoch das haftende Eigenkapital der Bank ist.