Einlagensicherung - Wie sicher ist unser Geld?

Bankeinlagen wie das beliebten Tagesgeld oder Festgelder sind auch diese Geldanlagen mit einem Adressausfallrisiko verbunden, sollte die Bank die Einlage nicht zurückzahlen können. Verschiedene Instrumente zum Zwecke der Einlagensicherung reduzieren dieses Risiko zwar, 100% ausgeschlossen werden kann dies jedoch nie. Denn auch wenn eine Garantie für die Einlagen gegeben wird, besteht noch immer das Ausfallrisiko des Garanten.

100prozentige Sicherheit ist genau genommen nicht möglich, da unter Umständen auch ein Staat zahlungsunfähig werden kann.

In fast allen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherung. In der EU sind die Mindestanforderungen durch EG-Richtlinien (94/19/EG und 97/9/EG) vorgeschrieben. Umgesetzt wurden diese in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. In diesem ist geregelt, dass 100 % der Einlagen, maximal jedoch 100.000 Euro geschützt sind und zusätzlich 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass in Deutschland auch Banken Markt sind, die nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen, da der Hauptsitz der Gesellschaft in einem anderen Land liegt und in Deutschland ggf. nur eine Niederlassung betrieben wird. Die bei Tagesgeld sehr beliebte Bank of Scotland oder die auch die Credit Europe Bank sind hierfür bekannte Beispiele.


Bund stellt Komplettschutz für private Spareinlagen

Die Bundesregierung hat angesichts der sich verschärfenden Bankenkrise eine Garantie für private Spareinlagen ausgesprochen, wenn auch nicht gesetzlich verankert. Diese "Staatsgarantie" gewährleistet, dass die Einlagen auf privaten Girokonten sowie alle Spargeld- und Termineinlagen zusätzlich gesichert sind.

Detailinformationen dazu finden Sie im Pdf der Bundesregierung: Entwurf Finanzmarktstabilisierungsgesetz


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